Ihr Hund verdient eine ständige Pflege und Gesundheitsvorsorge, damit er ein langes und gesundes Leben führen kann.
Zur wirkungsvollsten Vorsorge gehören die Impfungen, regelmässige Entwurmungen und die Parasitenvorsorge.
Die erste Impfung erfolgt im Alter von 8 bis 9 Wochen
Die zweite Impfung erfolgt im Alter von 12 Wochen und die dritte Impfung mit 16 Wochen.
Wiederholungsimpfungen:
Eine jährliche Wiederholungsimpfung ist für einen bleibenden Schutz unerlässlich.
Die Kombi-Impfung wirkt gegen folgende Krankheiten und empfiehlt sich für jeden Hund:
Die Tollwut fordert weltweit jährlich immer noch mehrere 10‘000 Todesopfer, darunter häufig Kinder. Deshalb ist die Impfung bei Grenzübertritten obligatorisch.
Die Impfung ist ab dem Alter von 12 Wochen möglich und muss im Abstand von jeweils 3 Jahren wiederholt werden.
Nach der ersten Tollwutimpfung müssen Sie 3 Wochen warten, bis Sie Ihr Tier mit über die Grenze nehmen dürfen.
Weitere Impfungen
Es existieren weitere Impfungen, welche je nach Risikoabschätzung sinnvoll sein können.
Entwurmte Tiere entwickeln sich besser und sind weniger krankheitsanfällig. Zudem sind manche Würmer Zoonosen, können also auch dem Mensch gefährlich werden. Mit regelmässigen Entwurmungen Ihres Tieres schützen Sie sich und Ihre Familie.
Wie Sie Ihren Hund am besten entwurmen:
Weitere unabhängige und fundierte Infos finden Sie hier
Zecken, Flöhe, Sandmücken und andere Parasiten können diverse Krankheiten übertragen.
Schützen Sie Ihren Hund in der Schweiz und im Ausland mit wirksamen und geprüften Antiparasitika vor einer Ansteckung und schwerer Krankheit.
Jeder Hund in der Schweiz muss mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Dieser wird mit einer Nadel unter die Haut gesetzt. Bei Grenzübertritt sind nebst dem Mikrochip zudem ein Heimtierausweiss sowie die Tollwutimpfung obligatorisch.
Montag – Freitag
07.30 – 12.00 Uhr + 13.30 – 18.00 Uhr
Samstag 07.30 – 12.00 Uhr
Zahlungskonditionen
Beträge bis CHF 300 sind direkt zu begleichen (bar, Karten, Twint). Bei höheren Beträgen werden CHF 300 Anzahlung fällig, der Restbetrag kann mit Rechnung beglichen werden. Bei Neukunden bestehen wir auf Direktzahlung des gesamten geschuldeten Betrags.
Sprechstunden zu unseren Öffnungszeiten.
Notfallversorgung rund um die Uhr
Kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher)
abgesagte Termine müssen verrechnet werden.
Tierarztpraxis Goms
Mühlebachstrasse 8
3995 Ernen – Schweiz
Unser Praxisgebiet
Insbesondere die Regionen Goms
und Östlich Raron
Tierarzt Goms GmbH. All rights reserved.
Vertretungen: