Hunde – Gesetzliche Bestimmungen

REGISTRATION AMICUS

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Die zugehörige Chipnummer wird auf der Datenbank AMICUS registriert.

Wie müssen Sie vorgehen:
Der Hund wurde als Welpe auf den Züchter registriert.

Sie müssen auf der Gemeinde Ihre Halter-/Personen-ID anfordern (falls noch keine vorhanden ist).
Wenn Sie schon einmal einen Hund hatten, können wir bei AMICUS die Halter-/Personen-ID ausfindig machen. Anschliessend gibt der Züchter den Hund bei sich frei und Sie können sich unter www.amicus.ch registrieren und den Hund übernehmen.

Foto von Richard Brutyo auf Unsplash Hund mit Blume
icon Hund

Wie müssen Sie vorgehen

Für weiter Infos: www.amicus.ch oder Helpline: 0848 777 100

Der Hund wurde vom Ausland importiert

Da können wir Ihnen helfen und die Registration vornehmen.
Dazu benötigen wir folgende Angaben:

  • Halter-/Personen-ID
  • Name, Rasse und Geburtsdatum Ihres Hundes
  • Chipnummer, Chipland und Chipdatum (wenn bekannt)
  • Herkunftsland
  • Datum der Einreise Ihres Hundes in die Schweiz
  • Nummer des Impfbüchleins

Der Hund stammt aus der Schweiz

 

Wir können die Registration vornehmen.
Bitte halten Sie hierzu folgende Angaben bereit:

  • Halter-/Personen-ID
  • Name, Rasse und Geburtsdatum Ihres Hundes
  • Chipnummer und Chipdatum

Sachkundennachweis & Obligatorische HUndeausbildung

Im Kanton Wallis muss der Sachkundenachweis nach wie vor gemacht werden
Mehr erfahren Sie unter: https://www.vs.ch/de/web/scav/veterinaerwesen/hundewesen

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Ferienabwesenheit

Vom 21. bis und mit 28. Juni 2025 bleibt unsere Praxis geschlossen. 

Vertretungen:
  • Tierarztpraxis am Rottu, Naters: 027 923 31 00 für Gross- und Kleintiere
  • Tierarztpraxis Animal, Visp: 027 945 12 00
    für Kleintiere
  • Tierarzpraxis Werlen, Glis: 027 927 17 17 für Kleintiere