Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Die zugehörige Chipnummer wird auf der Datenbank AMICUS registriert.
Wie müssen Sie vorgehen:
Der Hund wurde als Welpe auf den Züchter registriert.
Sie müssen auf der Gemeinde Ihre Halter-/Personen-ID anfordern (falls noch keine vorhanden ist).
Wenn Sie schon einmal einen Hund hatten, können wir bei AMICUS die Halter-/Personen-ID ausfindig machen. Anschliessend gibt der Züchter den Hund bei sich frei und Sie können sich unter www.amicus.ch registrieren und den Hund übernehmen.
Da können wir Ihnen helfen und die Registration vornehmen.
Dazu benötigen wir folgende Angaben:
Wir können die Registration vornehmen.
Bitte halten Sie hierzu folgende Angaben bereit:
Im Kanton Wallis muss der Sachkundenachweis nach wie vor gemacht werden
Mehr erfahren Sie unter: https://www.vs.ch/de/web/scav/veterinaerwesen/hundewesen
Montag – Freitag
07.30 – 12.00 Uhr + 13.30 – 18.00 Uhr
Samstag 07.30 – 12.00 Uhr
Zahlungskonditionen
Beträge bis CHF 300 sind direkt zu begleichen (bar, Karten, Twint). Bei höheren Beträgen werden CHF 300 Anzahlung fällig, der Restbetrag kann mit Rechnung beglichen werden. Bei Neukunden bestehen wir auf Direktzahlung des gesamten geschuldeten Betrags.
Sprechstunden zu unseren Öffnungszeiten.
Notfallversorgung rund um die Uhr
Kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher)
abgesagte Termine müssen verrechnet werden.
Tierarztpraxis Goms
Mühlebachstrasse 8
3995 Ernen – Schweiz
Unser Praxisgebiet
Insbesondere die Regionen Goms
und Östlich Raron
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